Von Stadtpfeifern und Bierfiedlern
Von der Existenz einer Stadtkapelle wissen heute nur noch wenige. So gab es Ende 19. und Anfang des 20. Jahrhundert die "Schmidt'sche" Stadtkapelle mit Sitz in der Leipziger Straße.
Die Musiker trugen alle grüne Uniformen und spielten bei öffentlichen Veranstaltungen, zu Firmen- und Vereinsfeiern und zu privaten Familienfeiern. Der Hr. Schmidt und auch sein Vorgänger, Hr. Heerde, bildeten damals zusätzlich auch junge Musiker aus.
Der erste nachweisliche Hinweis einer Stadtmusik stammt aus dem Jahre 1663. Da schrieb am 16. August der Stadtpfeifer Heinrich Hahne an den Merseburger Herzog Christian und bat seine Durchlaucht, dass er mit seinen Pfeifern folgende Genehmigung erhalten möge: Ihm solle mit seinen Stadtpfeifern in Schkeuditz und in allen Dörfern des Amtes Schkeuditz erlaubt werden, als einzigen beim Gottesdienst mit "Vocal-Musik" zu dienen. Weiterhin bei "fröhlichen Zusammenkünften" wie Hochzeiten und anderen Familienfesten aufwarten zu dürfen. Herzog Christian hat danach den Amtschösser in Schkeuditz angewiesen, so zu verfahren! In den Folgejahren gingen aber immer wieder Beschwerden ein, nachdem fremde Spielleute und Störer in den Dörfern auftraten. Es war einfach an der Zeit, nach Jahren der Entbehrung nach dem großen Krieg und dem langsam wieder erworbenen Wohlstand, mehr Gewicht auf Feierlichkeiten und deren musikalische Umrahmung zu legen. Und so gab es wieder mehr "Bierfiedler" ohne Genehmigung.
Daraufhin drückte der Herzog sein Missfallen dem Amtschösser in der Form aus, dass er sinngemäß schrieb: Das ungescheute Spielen, nicht nur von den Stadtpfeifern, sondern auch von den gemeinen Spielleuten auf Trompeten, Heerpauken und sonstigen Instrumenten, sowohl in Schenken, bei Kirmissen und anderen gemeinen Gelagen, was außerdem Anlass zu mehr Üppigkeit gibt, erscheint ihm "ungeeignet zu gestatten"! Es möge dafür gesorgt werden, das solches durchgängig und gänzlich abgeschafft werde! Tatsache ist, dass bei allem aber gut verdient worden ist und dem Stadtpfeifern eine große Einnahme entgeht. An dem Privileg eines Stadtpfeifers, mit all seinen damit erworbenen Rechten, wird aber weiter festgehalten.
So wird dieses Recht dem Stadtpfeifer Jacob Große, gegen eine Steuer von jährlich 12 Talern im Jahre 1715 neu vergeben. Um die Bedeutung und Wertigkeit eines solchen Privileges richtig einschätzen zu können, sollen noch folgende Zusammenhänge dargelegt werden.
1740 erscheinen die beiden "Musici Instrumentalis" Christian Schultze und Donat Schöne vor dem Bürgermeister und dem Stadtrat, um für eine jährliche Pacht bzw. ein Steuer von 40 Talern, dieses Privileg für 3 Jahre zu erlangen. Dabei stellt Schultze sein Haus vor dem Leipziger Tore, dass er kurz davor für 85 Gulden erworben hatte und Schöne sein Haus in der Kirchgasse, als "immobiliarische Caution"!
Die Bedeutung des Priviles schwächt sich in den nachfolgenden Jahren deutlich ab. Der Grund dafür ist die ständig sinkende Qualität der Amtsmusiker. 1773 erhält die Stadtführung eine ernste Rüge von der Stiftsregierung in Merseburg, es seien nur noch "Bierfidler" als Stadtpfeifer tätig!
Quelle: Artikel von Adolf Fischer-Schkeuditzer Monatsblatt 1991